Allgemeine Geschäftsbedingungen der Götznerhof Besitz GmbH
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle zusammenhängenden Leistungen der Götznerhof Besitz GmbH (nachstehend „Götznerhof“), Marktgraben 16, 6020 Innsbruck, Österreich.
Die Vertragspartner sind der Götznerhof und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast ein oder mehrere Zimmer bestellt, haftet er dem Götznerhof gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. In diesem Fall haften der Gast und der Dritte solidarisch.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Zahlung der gesamten Buchungssumme mit einer Kredit- oder Maestrokarte bei der Onlinebuchung oder bei direkter Buchung beim Check-in-Terminal getätigt wurde. Der Götznerhof sendet eine elektronische Buchungsbestätigung an den Gast. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Zimmer an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Götznerhofs.
Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Götznerhof, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Die Gäste des Götznerhofs sind sich der Tatsache bewusst, dass Personal des Götznerhof nur sehr beschränkt zur Verfügung steht und der Gast Selbstverantwortung an den Tag legen muss.
2. Buchung und Rücktritt
Die Buchung erfolgt online oder beim Check-in-Terminal. Die Vorauszahlung der gesamten Buchungssumme erfolgt mittels Kredit- oder Maestrokarte.
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde.
Nach Zustandekommen des Vertrages, kann der Gast bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin vom Vertrag zurücktreten. Ist mit dem Gast mittels Sondervereinbarung ein freies Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart, kann der Gast bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber des Götznerhof ausübt. Ist kein freies Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart worden, ist der Götznerhof bei Rücktritt des Gastes berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von seiner Kreditkarte abzubuchen, es sei denn, der Rücktritt des Gastes erfolgt aufgrund von Umständen, die der Götznerhof zu vertreten hat. Der Götznerhof empfiehlt, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Götznerhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Götznerhof auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Ferner ist der Götznerhof berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
– höhere Gewalt oder andere der Krone Mosnang nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– der Götznerhof begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der Betriebe den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Betriebe in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von des Götznerhof zuzurechnen ist.;
– ein Verstoss gegen Punkt 1 zweiter Absatz dieser AGB vorliegt;
– von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob
ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber dem Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
– von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
– der Aufenthalt gesetzwidrig ist.
Bei Rücktritt des Götznerhof aus den oben genannten Gründen entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
3. Check-in und Check-out im Götznerhof
Der Check-in erfolgt über das hierfür vorgesehene Terminal. Die Zimmerkarte erhält der Gast nach Abschluss des Check-in direkt über das Terminal.
Die Zimmerkarte ist beim Verlassen des Götznerhof in der hierfür vorgesehenen Box einzuwerfen. Das Zimmer steht am Anreisetag spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr zu räumen. Der Götznerhof ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind. Wird ein Zimmer vor 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4. Preise und Zahlungsmittel
Sämtliche in Preislisten, auf Websites oder anderswo angeführten Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss respektive der zugrundeliegenden Preislisten und Menüvorschläge.
Buchungsänderungen berechtigen den Götznerhof abweichende Preise zu verlangen, z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste.
Folgende Zahlungsmittel respektive Kreditkarten werden im Götznerhof akzeptiert:
– Visa
– Mastercard
– Maestrokarte
Der Götznerhof verfügt nicht über eine personell besetzte Rezeption, die Bezahlung mit Bargeld oder Scheck ist deshalb nicht möglich.
5. Rauchverbot und Brandschutz
Die nachstehenden Brandschutzbestimmungen sind in allen Räumlichkeiten des Götznerhof einzuhalten.
Im Götznerhof dürfen zudem nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden. Die Benutzung von Wasserkochern, Öfen, Toastern, Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten ist verboten.
Gemäss dem Gesetz vom 01. November 2019 über das Tabak- & Nichtraucherinnen- & Nichtraucherschutz ist das Rauchen in sämtlichen Innenräumen des Götznerhof verboten.
6. Kinder
Die Aufsicht der Kinder obliegt nicht beim Götznerhof. Babybetten für den Götznerhof sind 24 Stunden vor Anreise per E-Mail zu reservieren. Preise gemäß Preisliste.
7. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Götznerhofs. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn der Götznerhof dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für weitere Gäste und die Mitarbeiter darstellt. Für das Haustier fällt eine Übernachtungsgebühr von € 25 pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen Hundekorbes oder einer Hundedecke voraus. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Bei einer groben Verunreinigung wird eine Nachzahlung von €50 erhoben.
8. Parkplätze
Den Gästen stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Der Götznerhof übernimmt keine Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug während des Aufenthaltes des Gastes.
Aus feuerpolizeilichen Gründen können widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.
9. Services
Dem Gast des Götznerhofs stehen im Aufenthaltsraum diverse Snacks, Getränke und Hygieneartikel gegen Bezahlung im Snackautomaten zur Verfügung.
10. Ausstattung
Der Götznerhof verfügt über folgende Ausstattung: WLAN, kostenlose Parkplätze, hochwertig ausgestattete Nichtraucherzimmer mit TV und Safe.
11. Haftung
Der Götznerhof haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Götznerhofs ist nur dann gegeben, wenn die Sachen den vom Götznerhof befugten Leuten übergeben oder an einen von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind.
Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Götznerhof nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Götznerhof unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte geltend gemacht werden.
Alle Ansprüche gegen den Götznerhof verjähren sechs Monate nach der Abreise des Gastes, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12. Internet
Der Götznerhof stellt einen freien Internetzugang durch WLAN zur Verfügung.
Der Götznerhof übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde etc.), sowie für Links von und zu anderen Websites. Der Götznerhof hat keine Kontrolle über Inhalt und Form von externen Websites.
Der Götznerhof kann das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren.
In keinem Fall haftet der Götznerhof dem Gast oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer damit verlinkten Website ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in den Informationssystemen des Gastes. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
13. Datenschutz
Der Götznerhof verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Gastes zu wahren. Der Götznerhof stellt dem Gast Inhalte oder Leistungen von anderen Websites durch Links auf dieser Seite zur Verfügung.
Diese Seiten sind nicht den Datenschutzrichtlinien des Götznerhof unterworfen.
Es wird empfohlen, jede dieser Seiten zu überprüfen und festzustellen, wie die Daten jeweils geschützt werden.
Der Gast überlässt dem Götznerhof zum Zwecke der Kommunikation oder für Reservierungen persönliche Daten. Der Götznerhof behält sich das Recht vor, diese für Marketingzwecke zu verwenden, kann aber durch den angefügten Button (Newsletter abmelden) abgemeldet werden.
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
Zur Abwicklung von Buchungen, Check-in- und Check-out-Prozessen sowie zur digitalen Gästebetreuung arbeitet das Hotel mit der bsmart services AG, Industriestrasse 2, 9487 Gamprin-Bendern, Liechtenstein, zusammen. bsmart services AG übernimmt im Auftrag des Hotels Dienstleistungen im Bereich der virtuellen Rezeption, Buchungsverwaltung und Gästekommunikation. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-DSGVO sowie dem Schweizer Datenschutzgesetz.
14. Ruhestörung & Nachtzuschlag
Der Götznerhof befindet sich zentral gelegen – mitten im Dorf.
Aus Rücksicht auf unsere Nachbarschaft bitten wir sie die Nachtruhe (Beginnend um 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) einzuhalten. Der Aussenbereich darf zudem ab 22:00 Uhr nur noch begrenzt benutzt werden.
15. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen) sind ohne Gewähr. Der Götznerhof kann nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Der Götznerhof behält sich vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Dies gilt auch für Verbesserungen und / oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Reservierungsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich und werden auf der Website www.goetznerhof.at kundgetan.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Bezahlung der Buchung akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieser Vertrag und sämtliche daraus entstehenden Streitigkeiten unterstehen österreichischem Gesetz.
Gerichtsstand ist der Sitz der Götznerhof Besitz GbbH bzw. der ordentliche Gerichtsstand des Beklagten.
Innsbruck, 24. Juni 2025